Mediation & Moderation
„Gegensätze soll man nicht auszugleichen trachten,
sondern produktiv gestalten.“
„Gegensätze soll man nicht auszugleichen trachten,
sondern produktiv gestalten.“
Der Vertrag wird auch in der Mediation „Kontrakt“ genannt.
Er enthält ca. folgenden Wortlaut:
„Vertrag über Mediation zwischen…
… wird ein Mediationsprozess vereinbart.“
hiernach folgen:
Unterschrift von Auftraggeber und Mediator und allen Mediationsbeteiligten.