Mediation & Moderation

„Gegensätze soll man nicht auszugleichen trachten,
sondern produktiv gestalten.“

Richard von Schaukal

Vertrag

Vertrag

Der Vertrag wird auch in der Mediation „Kontrakt“ genannt.
Er enthält ca. folgenden Wortlaut:

„Vertrag über Mediation zwischen…

  • Nennung der Namen und Anschrift von (ggf.) Auftraggeber-Institution und  Mediator
  • Nennung der Namen der einzelnen Mediationsteilnemenden

… wird ein Mediationsprozess vereinbart.“

hiernach folgen:

  • Vereinbarung über Anzahl, Dauer und Rhythmus der Zusammenkünfte,
  • Auflistung der nach dem Erstgespräch zu erwartenden Konfliktfelder,
  • Ausformulierung der angestrebten (Verhandlungs-)Ziele,
  • Verschwiegenheitsklausel und Regelung von Auswertungsmechanismen,
  • Verabredungen über Sprachregelungen,
  • Ausfallregelung für vereinbarte Mediationstermine,
  • Honorarregelung, die fast immer besondere Vereinbarungen enthält:
    Notfall-Zusammenkünfte, Aufwände für Vertragsformulierungen, Vermittlungen zu weiteren Stakeholdern etc.

Unterschrift von Auftraggeber und Mediator und allen Mediationsbeteiligten.

Fachverband


Zertifiziert beim Bundesverband für Mediation
www.BMeV.de

Fachverband


Kooperiert mit Bundesverband für Mediation in Wirtschaft & Arbeitsweilt
www.bmwa-deutschland.de