Mediation & Moderation

„Der Hans, der etwas erlernte,
was Hänschen nicht gelernt,
der weiß es gut.“

Marie v. Ebner-Eschenbach

Ausbildung zu Mediator*in

Ausbildung zu Mediator*in

Standards  BMeV / BMWA

a) Voraussetzungen zu Weiterbildung/Studiengang Mediation:

  • Durch das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz und seine Verordnung (ZMediatAusbV) sind die Regelungen zum Berufsfeld der Mediation auf eine erste gesetzliche Grundlage gestellt worden. Zwar ist die Berufsbezeichnung „Mediator“ weiterhin nicht geschützt, aber das  Mediationsgesetz führt die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ ein. Die meisten Ausbildungsinstitute haben ihre Curricula inzwischen entsprechend adaptiert.
  • Die Zugangsbedingungen sind dennoch bundesweit nicht einheitlich geregelt, sie werden durch die Ausbildungsinstitute festgelegt.
    Es gibt Schwerpunkte auf Wissenschaft, Medizin, Architektur & Bauwesen sowie psycho-soziale Grundberufen.

b) Teilnahme an Weiterbildung/Studiengang Mediation

  • Es existieren eine ganze Reihe von Ausbildungsinstituten, die zertifizierte Weiterbildungen/Studiengänge anbieten.
    Eine aktuelle Liste finden Sie →hier.
  • Der Umfang einer Mediationsausbildung schwankt stark (zwischen ≧ 50 UE ≙ 37,5 Zeitstunden und 300 UE ≙ 225 Zeitstunden). Zur berufsverbandlichen Zertifizierung sind ≧ 120 UE ≙ 90 Zeitstunden Präsenz verpflichtend.
  • Mindestens  60% der Weiterbildungszeit (also z.B. 120 von 200 Stunden) müssen in ein und demselben Ausbildungsinstitut absolviert worden sein.

c) Ausbildungssupervision während der Weiterbildungszeit 

  1. In der Lehr-Supervision für Mediation begibt sich der Ausbildungskandidat in Supervision zur Selbst- und zur Reflexion der neuen Mediator*innen-Rolle.
    Der Umfang beträgt  ≧ 50 UE ≙ 38 Zeitstunden. Die Lehr-Supervision für Mediation kann im Einzel- oder Gruppensetting stattfinden.
  2. Die Lehr-Supervisionssitzungen für Mediation haben innerhalb von zwei Jahren nach Ausbildungsabschluss stattzufinden. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung des Zertifikates zur Mediationsweiterbildung. Über jede  Einzelsupervision ist vom Lehr-Supervisor für Mediation eine Bescheinigung mit Angabe zu Personendaten des Ausbildungskandidaten, Zeitaufwand, sowie anonymisierten Angaben zu den besprochenen Mediationen auszustellen.
  3. 20 Unterrichtseinheit („UE“,  ≧ 50 UE ≙ 18 Zeitstunden) Lehr-Supervision für Mediation können in kollegialer Fallberatung (= „Intervision“) geleistet werden. Die kollegialen Teilnehmer*innen bescheinigen sich die entsprechenden Daten in diesem Falle gegenseitig.
  4. Um es klar zu sagen: Die gesetzlich festgelegten Anforderungen an das Reflexionsniveau für Mediator*innen halten den Bedingungen im bisweilen harten Mediationsmarkt in keiner Weise stand. Die Verordnung (ZMediatAusbV) verlangt für die Fallberatung lediglich ein einmaliges Einzelgespräch zur Nacharbeit der durchgeführten Mediation. Es gibt Ausbildungsanbieter*innen, die  dieses am Telefon durchführen, allein um den Vorgaben genüge zu tun. Ein solches Vorgehen hätte dann bestenfalls den Namen „Praxisberatung“ verdient. Vielen Mediationsausbilder*innen ist nicht klar: Unter „Einzelsupervision“ versteht man die Beratung im Einzelsetting und nicht die Beratung einer Person im Beisein einer Gruppe. Achten Sie deshalb auf eine sorgsame Vertragsarbeit im Ausbildungskontext: Explizite Verschwiegenheitsverpflichtungen einerseits und andererseits konzeptionelle Verbundenheit im Dreieck ⇒ Ausbilder*in ⟺ („Lehr-)Supervisor für Mediation ⟺ Ausbildungskandidat*in ⇐ sind in eine stabile Balance zu bringen!
Zertifizierung beim“ Berufsverband Mediation e.V.“ garantiert Ausbildung auf dem aktuellen Stand.
Ausnahmsweise verspricht der Titel einmal nicht zuviel: Ein „Klassiker“, der den Namen verdient hat:

Angebot:
Ausbildungs-Supervision

a) Rahmenbedingungen:

  1. Zwischen Ausbildungsinstitut, Ausbildungskadidat*in und Lehrsupervisor für Mediation wird ein Dreiecksvertrag geschlossen.
  2. Dieser erstreckt sich in der Regel über die gesamte Weiterbildungszeit (meist zwischen 1 und 1,5 Jahren).
  3. Lehr-Supervisionen für Ausbildungskandidat*innen der Mediation können in Einzel- und Gruppensettings belegt werden.
  4. Grundsätzlich gelten zwischen Ausbildungskandidat*in und Lehrsupervisor die gängigen Verschwiegenheitsverpflichtungen (§ 203 StGB). Zur Kommunikation im Dreieck kommt es nur bei Problemen oder Konflikten.
  5. Finanzielle Vereinbarungen werden direkt zwischen Ausbildungskandidat*in und Lehrsupervisor getroffen. Sie orientieren sich an vorher vereinbarten Preiskorridoren (→ Kosten „Mediation, Einzeln/Gruppe/Tagesseminar“)

b) Ablauf

  1. Empfohlen wird der Beginn der Lehr-Supervisionfür Mediation im Einzelsetting vor dem Start des ersten eigenverantwortlich geleiteten („Lern-„) Mediationsprozesses.
  2. Die Treffen der Lehr-Supervisionen für Mediation sollten ungefähr regelmäßig über die Zeit zwischen der Akquisition des ersten eigenen Mediationsfalls und der Zweijahresfrist nach Ausbildungsabschluss verteilt sein. Die Verteilung ist also unabhängig vom „Fallaufkommen“ eigener („Lern-„)Mediationen der Ausbildungskandidat*in.
  3. In der Regel werden auch Lehr-Supervisionen für Mediation schriftlich vor- und nachbereitet, z.B. in Form von Gesprächsprotokollen/Bilddokumantationen etc. Diese Daten bleiben ausschließlich beim Lehrsupervisor für Mediation und werden nicht an das Ausbildungsinstitut weitergeleitet.
  4. Zum Abschluss der Lehr-Supervision für Mediation wird der gesamte Prozess bilanziert und nach o.g. Grundsätzen bescheinigt.

c) Inhalte

  1. Der Focus der Lehrsupervision für Mediation liegt auf der Begleitung der ersten eigenen „Fälle“. Hier wird eine sichere Handlungskompetenz in der neuen Rolle & Profession entwickelt, die den Kunden des Ausbildungskandidaten trotz seiner geringen praktischen Erfahrung eine gute Leistung garantieren.
  2. Dafür integriert Lehrsupervision für Mediation fünf Elemente: persönlichkeitsbildende- & soziale Kompetenzen, Themen- & Methodenkompetenzen sowie System- & Feldkompetenzen.
  3. Dazu gehören auch Themen wie Phasen & Rahmungen der Mediation, Theorie & Praxis verschiedener Mediationsansätze, Konflikttheorie, Multidisziplinarität und Abgrenzung zu anderen Verfahren sowie Interventionstechniken und juristische Grundkenntnisse. All diese werden methodisch per Instruktion, Selbstreflexion, Rollen- & Auftragsklärung, Training und konkrete Vor- & Nachbereitung erarbeitet.
  4. Bearbeitung und Durchführung der Kundenakquisition des Ausbildungskandidaten wird häufig thematisiert und ist zentraler Bestandteil der Treffen.
  5. Persönliche oder andere berufliche Themenbereiche sind in der Lehr-Supervision für Mediation nur insofern Thema, wie sie die Arbeitsfähigkeit als Mediator*in betreffen.
  6. Angestrebt ist innerhalb dieses Prozesses die Ausbildung eines ethisch begründeten beruflichen Selbstverständnisses.
Und gleich noch ein Klassiker seines Fachs: Die Publikation, die das Stufenmodell der Konflikteskalation ausführlich beschreibt, grafisch dargestellt unter „Ergebnisse“.
Und gleich noch ein Klassiker seines Fachs: Die Publikation, die das Stufenmodell der Konflikteskalation ausführlich beschreibt, grafisch dargestellt unter „Ergebnisse“.

Fachverband


Zertifiziert beim Bundesverband für Mediation
www.BMeV.de

Fachverband


Kooperiert mit Bundesverband für Mediation in Wirtschaft & Arbeitsweilt
www.bmwa-deutschland.de

Fachverband


Zertifiziert bei der Deutschen Gesellschaft für Supervision
www.DGSv.de