Ausbildung zu Ethikberater*in

Ethikberatung

„Man lernt am schnellsten und besten,
indem man andere lehrt.“

Rosa Luxemburg

Ausbildung zu Ethikberater*in

Standards  AEM

a) Ausbildung Ethikberater in drei Kompetenzstufen:

  1. Kompetenzstufe K1: Ethikberater*in im Gesundheitswesen,
  2. Kompetenzstufe K2: Koordinator*in für Ethikberatung im Gesundheitswesen,
  3. Kompetenzstufe K3: Trainer*in für Ethikberatung im Gesundheitswesen.

b) Rahmenbedingungen „Ethikberater*in im Gesundheitswesen AEM-K1“:

  1. Teilnahme am Weiterbildungskurs
    (Umfang 30 UE ≙ 22,5 Zeitstunden),
  2. Teilnahme an ≧ 5 ethischen Fallberatungen in einer Gesundheitseinrichtung
    (Umfang ≈ 5 UE ≙ 3,75 Zeitstunden),
  3. Erstellung von ≧ 3 Protokollen hospitierter Fallberatungen
    (Umfang ≈ 2 UE ≙ 1,5 Zeitstunden),
  4. Verantwortliche Moderation von ≧ 3 ethischen Fallberatungen in einer Gesundheitseinrichtung,
    incl. qualifizierter Nachbesprechung mit AEM-zertifizierten Ethikberater*in
    (Umfang ≈ 5 UE ≙ 3,75 Zeitstunden),
  5. Selbstverpflichtung zur jährlichen Teilnahme an einer Ethik-Fortbilung
    (Umfang ≧ 4 UE ≙ 3 Zeitstunden),
  6. Alternativ zu 4. ist die Teilnahme an einem Moderationstraining bei AEM-zertifizierten Ethiktrainer*in möglich
    (Umfang = 15 UE ≙ 11,25 Zeitstunden),
  7. Zur Entfristung der AEM-K1-Zertifizierung sind innerahlb von drei Jahren nach Kursabschluss der Nachweis von zwei verantwortlich moderierten Ethikberatungsgesprächen, sowie einer Co-Moderation in Protokollant*innenrolle und deren Supervision nachzuweisen.
  8. Zertifizierungsgebühren für K1: € 50,-.

c) Rahmenbedingungen „Koordinator*in für Ethikberatung im Gesundheitswesen AEM-K2“

  1. Die Teilnahme an K2-Kursen ist grundsätzlich ohne Voraussetzung – auch ohne Entfristung der AEM-K1-Zertifizierung möglich.
    Eine AEM-K2-Zertifizierung jedoch kann nur mit nachgewiesener AEM-K1-Zertifizierung erfolgreich beantragt werden.
  2. Teilnahme am Weiterbildungskurs
    (Umfang 46 UE ≙ 34,5 Zeitstunden),
  3. Teilnahme an Fortbildung zu medizin-/pflegeethischen Themen
    (Umfang ≈ 15 UE ≙ 11,25 Zeitstunden),
  4. Teilnahme anFortbildung zu organisationsethischen Themen
    (Umfang ≈ 15 UE ≙ 11,25 Zeitstunden),
  5. 1 Jahr praktische Erfahrung in Koordination und Moderation von Ethikberatung,
  6. Selbstverpflichtung zur jährlichen Teilnahme an einer Ethik-Fortbilung
    (Umfang ≧ 8 UE ≙ 6 Zeitstunden),
  7. Zertifizierungsgebühren für K2: € 100,-.
Zertifizierung bei der „Akademie für Ethik in der Medizin“  garantiert Ausbildung auf dem aktuellen Stand.

Angebot:
Komplett-Ausbildung Ethikberater*in „AEM-K1.1 & K1.2“

Anerkennung No.: 002-2019

a) Rahmenbedingungen:

  1. Zwischen Ausbildungskadidat*in und Ethiktrainer wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
  2. Rückkopplung mit der „Akademie für Ethik in der Medizin“ (AEM) ist obligatorisch.
  3. Der Ausbildungsvertrag erstreckt sich in der Regel über die gesamte Weiterbildungszeit
    (zwischen 6 und 12 Monaten incl. Praxiszeiten zwischen den Kursblöcken).
  4. Grundsätzlich gelten zwischen Ausbildungskandidat*in und Ethiktrainer ie einschlägigen Verschwiegenheitsverpflichtungen (§203 StGB). Zur Kommunikation mit der Ausbildungsabteilung der AEM kommt es nur bei Problemen oder Konflikten.
  5. Finanzielle Vereinbarungen/Seminarkosten werden direkt zwischen Ausbildungskandidat*inen und Ethiktrainer getroffen. Sie orientieren sich an vorher vereinbarten Preiskorridoren (→ Kosten).

b) Ablauf

  1. Der Ausbildungsbeginn richtet sich generell an der Nachfrage aus.
  2. „K1-Seminare“ finden in der Regel am Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen statt. Sie können aber auch an anderem Ort (z.B. als Inhouse-Seminare) durchgeführt werden. Normalerweise werden Seminarformen in 3 oder 4 Tage „Grundlagenkurs (K1.1)“ und 2 Tage „Moderationstraining K1.2)“ aufgesplittet.
  3. In den Praxiszeiten zwischen den Kursblöcken sollen Erfahrungen in der ethischen Fallberatung gesammelt & dokumentiert werden.
  4. Aus arbeitsökonomischen Gründen bietet es sich an, dass Gesprächsprotokolle/Dokumentationen zur Kursveranstaltung mitgebracht werden, um diese in der Lerngruppe reflektierend zu besprechen.
  5. Zum Abschluss des gesamten Ausbildungsprozesses wird dieser bilanziert & bescheinigt und kann dann bei der AEM zur eigenen Zertifizierung vorgelegt werden. Bei Seminargruppen bietet sich ein Sammelantrag zur Zertifizierung an.
Aktuelle Termine:
AEM-K1. 1 & 2,
Kurs 2024
1. Kurstag: Freitag, 22.03.2024
2. Kurstag: Freitag, 17.05.2024
3. Kurstag: Montag, 22.07.2024
4. Kurstag: Freitag, 13.09.2024
5. Kurstag: Freitag, 22.11.2024
6. Kurstag: Freitag, 17.01.2025
 
Jede Menge gewichtiger Themen: Ausbildungskonzept „Ethikberater*in im Gesundheitswesen“:

c) Inhalte

  1. Ein erster Schwerpunkt liegt auf der Themenkompetenz: Definition Ethik! Was ist Glück?
    Was „macht“ Sinn? Wann beginnt & endet das Leben? Was bedeutet Patient*innen-Autonomie und „Informed Consent“? Wie greifen diese Konzepte angesichts dementiell beeinträchtigter Patient*innen? Aktuelle Schwerpunkte bieten: Digitalisierung, Interkulturalität & Diversität, Kostensensibilisierung sowie direkte & indirekte Rationierung, Schönheits-Behandlungen/“Body Modification“? etc.
  2. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Systemkompetenz: Implementierung von Ethikberatung!
    Funktionsweisen und Ablauforganisation eines Klinikums, Planung & Durchführung einer ethischen Fallbesprechung im Stationskontext. etc.
  3. Ein dritter Schwerpunkt liegt auf der sozialen Kompetenz: Rollenbewusstsein!
    Welche Rollen hat die Moderator*in innerhalb & außerhalb der Ethikberatung im System? Wie „vertragen“ sich z.B. Ärzt*innen-, Pflege- & Seelsorge- gegenüber Ethikberatungsrolle? Interne oder externe Ethikberatung organisieren? etc.
  4. Ein vierter Schwerpunkt liegt auf der Methodenkompetenz: Moderationstechniken!
    Belehren, Moderieren oder Beraten? Welche Delegationsmethoden gibt es für die Ethikberatungsaufgabe? Wie kann Ethikberatung angefragt werden? etc.

Angebot:
Komplett-Ausbildung Koordinator*in für Ethikberatung im Gesundheitswesen
„AEM-K2. 2 & 3“

Anerkennung No.: 011-2023

a) Rahmenbedingungen:

  1. Zwischen Ausbildungskadidat*in und Ethiktrainer wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
  2. Rückkopplung mit der „Akademie für Ethik in der Medizin“ (AEM) ist obligatorisch.
  3. Der Ausbildungsvertrag erstreckt sich in der Regel über die gesamte Weiterbildungszeit
    (zwischen 6 und 12 Monaten incl. Praxiszeiten zwischen den Kursblöcken).
  4. Grundsätzlich gelten zwischen Ausbildungskandidat*in und Ethiktrainer ie einschlägigen Verschwiegenheitsverpflichtungen (§203 StGB). Zur Kommunikation mit der Ausbildungsabteilung der AEM kommt es nur bei Problemen oder Konflikten.
  5. Finanzielle Vereinbarungen/Seminarkosten werden direkt zwischen Ausbildungskandidat*inen und Ethiktrainer getroffen. Sie orientieren sich an vorher vereinbarten Preiskorridoren (→ Kosten).

b) Ablauf

  1. Der Ausbildungsbeginn richtet sich generell an der Nachfrage aus.
  2. „K2-Seminare“ finden in der Regel am Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen statt. Sie können aber auch an anderem Ort (z.B. als Inhouse-Seminare) durchgeführt werden. Normalerweise werden Seminarformen in 2 mal 2 Tagen „Grundkurs Evaluation  (K2.2)“ und 2 Tage „Organisationsethik sowie für die Teilnehmenden relevante pflege- & medizinethische Themen“ (K2.3) aufgesplittet.
  3. In den Praxiszeiten zwischen den Kursblöcken werden die Teilnehmenden an ihren jeweiligen Arbeitsorten eigene Evaluationsprojekte durchführen & dokumentieren.
  4. Zum Abschluss des gesamten Ausbildungsprozesses wird dieser bilanziert & bescheinigt und kann dann bei der AEM zur eigenen Zertifizierung vorgelegt werden. Bei Seminargruppen bietet sich ein Sammelantrag zur Zertifizierung an.
Aktuelle Termine:
AEM-K2. 2 & 3,
Kurs 2024

1. Kurstag:
Donnerstag, 02.05.2024

2. Kurstag:
Freitag, 03.05.2024

3. Kurstag:
Donnerstag, 19.09.2024

4. Kurstag:
Freitag, 20.09.2024


Jede Menge gewichtiger Themen: Ausbildungskonzept „Koordinator*in für Ethikberatung im Gesunddheistwesen“:

c) Inhalte

  1. Ein erster Schwerpunkt liegt auf der Themenkompetenz: Definition Evaluation! Was ist das eigentlich?
    Einige wenige philosophische Grundlagen sind notwendig: Wie lernen wir? Ist Lernen etwas anderes als Forschen? Was ist der Unterschied zwischen Methodik und Methodologie?
    Was ist Qualität? Kann man sie managen – Stichwort „QM“? Per Monitoring und Controlling? Und: Welche Formen der Evaluation gibt es überhaupt?
  2. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Organisationskompetenz: Ethik organisieren! Brauchen Organisationen eigentlich Ethik?
    Muss Ethik organisiert also werden? Können Organisationen Entscheidungen fällen? Wie tun sie das? Sind es letztlich nicht Individuen (CEOs), die entscheiden?
    Heißt „Entscheiden“ nicht „frei sien“? Wodurch werden Entscheidungen beeinflusst? Spielen dabei Werte wie z.B. „Gerechtigkeit“ eine Rolle? Oder bestimmt nur das (Wirtschafts-)Ergebnis die Entscheidung?
  3. Ein dritter Schwerpunkt liegt auf der Methodenkompetenz: Evaluationstechniken! Wie soll Evaluiert werden?
    Evaluation per Fragebögen? Es gibt einen Unterschied zwischen einem Bogen mit Fragen und einem Fragebogen. Wie entwickelt man einen solchen?
    Oder doch lieber Interviews? Ganz frei? Aber wie wertet man Interviewtexte objektiv aus? Braucht es nicht doch einen Leitfaden? Welchen?
  4. Ein vierter Schwerpunkt liegt auf der ethischen Kompetenz: Entscheidungen haben Konsequenzen!
    Der Kurs bietet Gelegenheit, die für die Teilnehmenden, relevante pflege- & medizinethischen Themen zu diskutieren & zu reflektieren.
    Sind es die Klassiker Lebensanfang, Lebensende, Autonomie, Würde? Oder vielleicht weniger häufige Themen wie KostensensitivitätGender & Diversity, Führungsstile, body positivity etc.?