Ausbildung zu Ethikberater*in

Ethikberatung

„Man lernt am schnellsten und besten,
indem man andere lehrt.“

Rosa Luxemburg

Ausbildung zu Ethikberater*in

Standards  AEM

a) Ausbildung Ethikberater in drei Kompetenzstufen:

  1. Kompetenzstufe K1: Ethikberater*in im Gesundheitswesen,
  2. Kompetenzstufe K2: Koordinator*in für Ethikberatung im Gesundheitswesen,
  3. Kompetenzstufe K3: Trainer*in für Ethikberatung im Gesundheitswesen.

b) Rahmenbedingungen „Ethikberater*in im Gesundheitswesen K1“:

  1. Teilnahme am Weiterbildungskurs
    (Umfang 30 UE ≙ 22,5 Zeitstunden),
  2. Teilnahme an ≧ 5 ethischen Fallberatungen in einer Gesundheitseinrichtung
    (Umfang ≈ 5 UE ≙ 3,75 Zeitstunden),
  3. Erstellung von ≧ 3 Protokollen hospitierter Fallberatungen
    (Umfang ≈ 2 UE ≙ 1,5 Zeitstunden),
  4. Verantwortliche Moderation von ≧ 3 ethischen Fallberatungen in einer Gesundheitseinrichtung,
    incl. qualifizierter Nachbesprechung mit AEM-zertifizierten Ethikberater*in
    (Umfang ≈ 5 UE ≙ 3,75 Zeitstunden),
  5. Selbstverpflichtung zur jährlichen Teilnahme an einer Ethik-Fortbilung
    (Umfang ≧ 4 UE ≙ 3 Zeitstunden),
  6. Alternativ zu 4. ist die Teilnahme an einem Moderationstraining bei AEM-zertifizierten Ethiktrainer*in möglich
    (Umfang = 15 UE ≙ 11,25 Zeitstunden),
  7. Zertifizierungsgebühren für K1: € 50,-.

c) Rahmenbedingungen „Ethikberater*in im Gesundheitswesen K2“

  1. Teilnahme am Weiterbildungskurs
    (Umfang 46 UE ≙ 34,5 Zeitstunden),
  2. Teilnahme an Fortbildung zu medizin-/pflegeethischen Themen
    (Umfang ≈ 15 UE ≙ 11,25 Zeitstunden),
  3. Teilnahme anFortbildung zu organisationsethischen Themen
    (Umfang ≈ 15 UE ≙ 11,25 Zeitstunden),
  4. 1 Jahr praktische Erfahrung in Koordination und Moderation von Ethikberatung,
  5. Selbstverpflichtung zur jährlichen Teilnahme an einer Ethik-Fortbilung
    (Umfang ≧ 8 UE ≙ 6 Zeitstunden),
  6. Zertifizierungsgebühren für K2: € 100,-.
Zertifizierung bei der „Akademie für Ethik in der Medizin“  garantiert Ausbildung auf dem aktuellen Stand.

Angebot:
Komplett-Ausbildung Ethikberater*in „K1.2“

Anerkennung No.: 002-2019

a) Rahmenbedingungen:

  1. Zwischen Ausbildungskadidat*in und Ethiktrainer wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
  2. Rückkopplung mit der „Akademie für Ethik in der Medizin“ (AEM) ist obligatorisch.
  3. Der Ausbildungsvertrag erstreckt sich in der Regel über die gesamte Weiterbildungszeit
    (meist etwa ein Jahr).
  4. Grundsätzlich gelten zwischen Ausbildungskandidat*in und Ethiktrainer ie einschlägigen Verschwiegenheitsverpflichtungen (§203 StGB). Zur Kommunikation mit der Ausbildungsabteilung der AEM kommt es nur bei Problemen oder Konflikten.
  5. Finanzielle Vereinbarungen/Seminarkosten werden direkt zwischen Ausbildungskandidat*inen und Ethiktrainer getroffen. Sie orientieren sich an vorher vereinbarten Preiskorridoren (→ Kosten).

b) Ablauf

  1. Der Ausbildungsbeginn richtet sich an der Nachfrage aus. Er kann im Einzel- und im Gruppensetting durchgeführt werden.
  2. Einzelausbildungen finden in der Regel am Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen statt. „K1-Seminare“ werden am vereinbarten Ort durchgeführt. Normalerweise werden Seminarformen in 3 oder 4 Tage „Grundlagenkurs (K1.1)“ und 2 Tage „Moderationstraining K1.2)“ aufgesplittet.
  3. Aus arbeitsökonomischen Gründen bietet es sich an, dass Gesprächsprotokolle/Dokumentationen zur Kursveranstaltung mitgebracht werden, um diese in der Lerngruppe reflektierend zu besprechen.
  4. Zum Abschluss des gesamten Ausbildungsprozesses wird dieser bilanziert & bescheinigt und kann dann bei der AEM zur eigenen Zertifizierung vorgelegt werden. Bei Seminargruppen bietet sich ein Sammelantrag zur Zertifizierung an.
Jede Menge gewichtiger Themen: Ausbildungskonzept „Ethikberater*in

c) Inhalte

  1. Ein erster Schwerpunkt liegt auf der Themenkompetenz: Definition Ethik! Was ist Glück?
    Was „macht“ Sinn? Wann beginnt & endet das Leben? Was bedeutet Patient*innen-Autonomie und „Informed Consent“? Wie greifen diese Konzepte angesichts dementiell beeinträchtigter Patient*innen? Aktuelle Schwerpunkte bieten: Digitalisierung, Interkulturalität & Diversität, Kostensensibilisierung sowie direkte & indirekte Rationierung, Schönheits-Behandlungen/“Body Modification“? etc.
  2. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Systemkompetenz: Implementierung von Ethikberatung!
    Funktionsweisen und Ablauforganisation eines Klinikums, Planung & Durchführung einer ethischen Fallbesprechung im Stationskontext. etc.
  3. Ein dritter Schwerpunkt liegt auf der sozialen Kompetenz: Rollenbewusstsein!
    Welche Rollen hat die Moderator*in außerhalb der Ethikberatung im System? Wie „vertragen“ sich z.B. Seelsorge- und Ethikberatungsrolle? Interne oder externe Ethikberatung organisieren? etc.
  4. Ein vierter Schwerpunkt liegt auf der Methodenkompetenz: Moderationstechniken!
    Belehren, Moderieren oder Beraten? Welche Delegationsmethoden gibt es für die Ethikberatungsaufgabe? Wie kann Ethikberatung angefragt werden? etc.