„Wir behalten von unsern Studien am Ende doch nur das, was wir praktisch anwenden.“
Johann Wolfgang v. Goethe
Ausbildung zu Supervisor*in
Standards DGSv
a) Voraussetzungen zur Weiterbildung Supervision/Coaching:
Abgeschlossenes Hochschulstudium,
≧ 3 Jahre Berufserfahrung,
Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung
(Umfang ≧ 300 UE ≙ 225 Zeitstunden),
Eigene Inanspruchnahme von Supervision/Coaching
(Umfang ≧ 40 UE ≙ 30 Zeitstunden)
– in Einzel-, Team- oder Gruppensetting,
– bei einem zertifizierten Supervisor/Coach der DGSv, ÖVS oder BSO.
b) Teilnahme an Weiterbildung/Studiengang Supervision
Es gibt eine ganze Reihe von Ausbildungsinstituten, die zertifizierte Weiterbildungen/anerkannte Studiengänge anbieten.
Der Umfang von Seminar-/Unterrichtsstunden beträgt dabei ≧ 500 UE ≙ 375 Zeitstunden ≙ 60 Tage.
c) Ausbildungssupervision während der Weiterbildungszeit
Lehr-Supervision: Ausbildungskandidat*in begibt sich in Supervision zur Selbst- und zur Reflexion der neuen Supervisor*innen-Rolle
(Umfang ≧ 50 UE ≙ 38 Zeitstunden),
– davon Einzeln
(Umfang ≧ 20 UE ≙ 15 Zeitstunden, meist 10 Sitzungen á 90 Min) plus
– davon Gruppe
(Umfang ≧ 60 UE ≙ 45 Zeitstunden, meist 15 Sitzungen á 180 Min)
Lern-Supervision: Ausbildungskandidat*in ist selber als verantwortliche Supervisor*in tätig
(Umfang ≧ 90 UE ≙ 67,5 Zeitstunden)
Zeitaufwand zum Verfassen von Gesprächsprotokollen/Dokumentationen als verpflichtende Grundlage für Lehr-/Lernsupervision.
Zertifizierung beim Berufsverband „Deutsche Gesellschaft für Coaching & Supervision“ garantiert Ausbildung auf dem aktuellen Stand.
Angebot:
Ausbildungs-Supervision
a) Rahmenbedingungen:
Zwischen Ausbildungsinstitut, Ausbildungskadidat*in und Lehrsupervisor wird ein Dreiecksvertrag geschlossen.
Dieser erstreckt sich in der Regel über die gesamte Weiterbildungszeit (meist zwischen 2 und 3 Jahren).
Lehr-Supervisionen müssen verpflichtend in Einzel- und Gruppensettings belegt werden. Die Lehrsupervisor*innen müssen dabei verschiedene Personen sein.
Grundsätzlich gelten zwischen Ausbildungskandidat*in und Lehrsupervisor die gängigen Verschwiegenheitsverpflichtungen (§ 203 StGB). Zur Kommunikation im Dreieck kommt es nur bei gemeinsamer Identifikation von Irritationen, Problemen oder Konflikten.
Finanzielle Vereinbarungen werden direkt zwischen Ausbildungskandidat*in und Lehrsupervisor getroffen. Sie orientieren sich an vorher vereinbarten Preiskorridoren (→ Kosten)
b) Ablauf
Empfohlen wird der Beginn der Lehr-Supervision im Einzelsetting vor der ersten eigenen („Lern-)Supervisionssitzung des Ausbildungskandidaten.
Die Treffen der Lehr-Supervisionen sollten ungefähr regelmäßig über die gesamte Weiterbildung zur Supervisor*in verteilt sein. Dies gilt unabhängig vom „Fallaufkommen“ eigener (Lern-)Supervision der Ausbildungskandidat*in.
In der Regel werden auch Lehr-Supervisionen schriftlich vor- und nachbereitet – in Form von Gesprächsprotokollen/Bilddokumantationen etc. Diese Daten bleiben ausschließlich beim Lehrsupervisor und werden nicht an das Ausbildungsinstitut weitergeleitet.
Zum Abschluss der Lehr-Supervision wird der gesamte Prozess bilanziert und bescheinigt.
c) Inhalte
Der Focus der Lehrsupervision ist die Begleitung der ersten eigenen „Fälle“ (→ Lern-Supervision). Hier wird eine sichere Handlungskompetenz in der neuen Rolle & Profession entwickelt, die dem Kunden des Ausbildungskandidaten trotz seiner geringen praktischen Erfahrung eine gute Leistung garantieren. Dafür integriert Lehr-Supervision fünf Elemente: Instruktion, Selbstreflexion, Rollen- & Auftragsklärung, Training und konkrete Vor- & Nachbereitung.
Bearbeitung und Durchführung der Kundenakquisition des Ausbildungskandidaten wird häufig thematisiert und ist zentraler Bestandteil der Treffen.
Persönliche oder andere berufliche Themenbereiche sind in der Lehr-Supervision nur insofern Thema, wie sie die Arbeitsfähigkeit als Supervisor*in betreffen.
Angestrebt ist innerhalb dieses Prozesses die Ausbildung einer eigenen beruflichen Identität.
Integration von neuer Fachliteratur sorgt für leichten Zugriff auf aktuellen Wissensstand.