Ausbildung zu Supervisor*in

Coaching und Supervision

„Wir behalten von unsern Studien am Ende doch nur das, was wir praktisch anwenden.“

Johann Wolfgang v. Goethe

Ausbildung zu Supervisor*in

Standards  DGSv

a) Voraussetzungen zur Weiterbildung Supervision/Coaching:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium,
  2. ≧ 3 Jahre Berufserfahrung,
  3. Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung
    (Umfang  ≧ 300 UE ≙ 225 Zeitstunden),
  4. Eigene Inanspruchnahme von Supervision/Coaching
    (Umfang  ≧ 40 UE ≙ 30 Zeitstunden)
    – in Einzel-, Team- oder Gruppensetting,
    – bei einem zertifizierten Supervisor/Coach der DGSv, ÖVS oder BSO.

b) Teilnahme an Weiterbildung/Studiengang Supervision

  • Es gibt eine ganze Reihe von Ausbildungsinstituten, die zertifizierte Weiterbildungen/anerkannte Studiengänge anbieten.
  • Eine aktuelle Liste finden Sie →hier.
  • Der Umfang von Seminar-/Unterrichtsstunden beträgt dabei ≧ 500 UE ≙ 375 Zeitstunden ≙ 60 Tage.

c) Ausbildungssupervision während der Weiterbildungszeit 

  1. Lehr-Supervision: Ausbildungskandidat*in begibt sich in Supervision zur Selbst- und zur Reflexion der neuen Supervisor*innen-Rolle
    (Umfang  ≧ 50 UE ≙ 38 Zeitstunden),
    – davon Einzeln
    (Umfang  ≧ 20 UE ≙ 15 Zeitstunden, meist 10 Sitzungen á 90 Min) plus
    – davon Gruppe
    (Umfang  ≧ 60 UE ≙ 45 Zeitstunden, meist 15 Sitzungen á 180 Min)
  2. Lern-Supervision: Ausbildungskandidat*in ist selber als verantwortliche Supervisor*in tätig
    (Umfang  ≧ 90 UE ≙ 67,5 Zeitstunden)
  3. Zeitaufwand zum Verfassen von Gesprächsprotokollen/Dokumentationen als verpflichtende Grundlage für Lehr-/Lernsupervision.
Zertifizierung beim Berufsverband „Deutsche Gesellschaft für Coaching & Supervision“ garantiert Ausbildung auf dem aktuellen Stand.

Angebot:
Ausbildungs-Supervision

a) Rahmenbedingungen:

  1. Zwischen Ausbildungsinstitut, Ausbildungskadidat*in und Lehrsupervisor wird ein Dreiecksvertrag geschlossen.
  2. Dieser erstreckt sich in der Regel über die gesamte Weiterbildungszeit (meist zwischen 2 und 3 Jahren).
  3. Lehr-Supervisionen müssen verpflichtend in Einzel- und Gruppensettings belegt werden. Die Lehrsupervisor*innen müssen dabei verschiedene Personen sein.
  4. Grundsätzlich gelten zwischen Ausbildungskandidat*in und Lehrsupervisor die gängigen Verschwiegenheitsverpflichtungen (§ 203 StGB). Zur Kommunikation im Dreieck kommt es nur bei gemeinsamer Identifikation von Irritationen, Problemen oder Konflikten.
  5. Finanzielle Vereinbarungen werden direkt zwischen Ausbildungskandidat*in und Lehrsupervisor getroffen. Sie orientieren sich an vorher vereinbarten Preiskorridoren (→ Kosten)

b) Ablauf

  1. Empfohlen wird der Beginn der Lehr-Supervision im Einzelsetting vor der ersten eigenen („Lern-)Supervisionssitzung des Ausbildungskandidaten.
  2. Die Treffen der Lehr-Supervisionen sollten ungefähr regelmäßig über die gesamte Weiterbildung zur Supervisor*in verteilt sein. Dies gilt unabhängig vom „Fallaufkommen“ eigener (Lern-)Supervision der Ausbildungskandidat*in.
  3. In der Regel werden auch Lehr-Supervisionen schriftlich vor- und nachbereitet – in Form von Gesprächsprotokollen/Bilddokumantationen etc. Diese Daten bleiben ausschließlich beim Lehrsupervisor und werden nicht an das Ausbildungsinstitut weitergeleitet.
  4. Zum Abschluss der Lehr-Supervision wird der gesamte Prozess bilanziert und bescheinigt.

c) Inhalte

  1. Der Focus der Lehrsupervision ist die Begleitung der ersten eigenen „Fälle“ (→ Lern-Supervision). Hier wird eine sichere Handlungskompetenz in der neuen Rolle & Profession entwickelt, die dem Kunden des Ausbildungskandidaten trotz seiner geringen praktischen Erfahrung eine gute Leistung garantieren. Dafür integriert Lehr-Supervision fünf Elemente: Instruktion, Selbstreflexion, Rollen- & Auftragsklärung, Training und konkrete Vor- & Nachbereitung.
  2. Bearbeitung und Durchführung der Kundenakquisition des Ausbildungskandidaten wird häufig thematisiert und ist zentraler Bestandteil der Treffen.
  3. Persönliche oder andere berufliche Themenbereiche sind in der Lehr-Supervision nur insofern Thema, wie sie die Arbeitsfähigkeit als Supervisor*in betreffen.
  4. Angestrebt ist innerhalb dieses Prozesses die Ausbildung  einer eigenen beruflichen Identität.
Integration von neuer Fachliteratur sorgt für leichten Zugriff auf aktuellen Wissensstand.

Fachverband


Zertifiziert bei der Deutschen Gesellschaft für Supervision
www.DGSv.de

Fachverband


Nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie
www.Pastoralpsychologie.de

Fachverband


Zertifiziert bei der International Critical Incident Stress Foundation
www.icisf.org

Fachverband


Vollmitglied in der European Association for Aviation Psychologoy
www.eaap.net