Ausbildung Berater*in Krisenintervention

Beratung und Therapie

„Wem zu glauben ist, redlicher Freund, das kann ich dir sagen:
Glaube dem Leben!
Es lehrt besser als Redner und Buch.“

Johann Wolfgang v. Goethe

Ausbildung zu Berater*in Krisenintervention

Standards  ICISF

a) Voraussetzungen zur Fortbildung Krisenberater*in:

  1. Das Begleitungskonzept der International Critical Incident Stress Foundation (ICISF) setzt auf das Peer-Prinzip:
    Kolleg*innen unterstützen Kolleg*innen. Deshalb ist keine festgelegte berufliche Grundvoraussetzung gegeben.
  2. Ein Vorstellungs- und Eignungsgespräch prüft gegenseitige Erwartungen von Ausbilder*in und Interessierten.
  3. Bereitschaft, sich am Kursverlauf und den Trainingseinheiten aktiv zu beteiligen, sowie sich dem anschließenden konstruktiven Feedback auszusetzen
  4. Förmliche Anmeldung bei Ausbilder*in, der diese zur späteren Zertifizierung zur University of Maryland und zur Registrierung bei der ICISF in die USA sendet.

b) Teilnahme an Fortbildung Krisenberater*in:

  • Es gibt eine Vielzahl von Ausbildungsinstituten, die in Krisenberatung fortbilden. Hierzu zählen vor allem die sgg. „Blaulichtorganisationen“: Rettungsdienste verschiedener Trägerschaft (DRK, Johanniter, Malteser) und Feuerwehren. Zivlgesellschaftliche Träger*innen gibt es auf nahezu allen Verwaltungsebenen (Beispiele → Bund, Land, Kommune). Hier werden für Krisenfälle Dienste wie Psycho-Soziale-Notfall-Versorgung („PSNV“) und Notfallnachsorge-Dienste („NDD“ (Beispiel → NDD Bodensee) vorgehalten und für die Aus- und kontinuierliche Fortbildung des – meist ehrenamtlichen Personals – gesorgt. Auch Im Umfeld kirchlich-sozialen Engagements finden sich unter dem Stichwort „Notfallseelsorge“ qualifizierte Ausbildungsveransträger*innen.
  • Achtung: Dieie Ausbildungskonzepte und -durchführungen unterscheiden sich stark in Qualität und Umfang! Es ist daher angeraten, auf ausgewiesene Zertifizierungen zu achten.
  • Aus Erfahrung bürgen ICISF-zertifizierte Fortbildungen für hohe Qualitätsstandards.

c) Aufbau & Kursverlauf:

  • Im sechsstufigen Kursangebot bauen die Einzelmodule aufeinander auf. Es ist daher sinnvoll, sie in der angegebenen Reihenfolge zu besuchen:
  1. Critical Incident Stress Management: Basic Course (Umfang 19 UE ≙ 14,25  Zeitstunden)
  2. Critical Incident Stress Management: Advanced Course (Umfang 19 UE ≙ 14,25  Zeitstunden)
  3. Critical Incident Stress Management: Individual Crisis Intervention and Peer Support (Umfang 18 UE ≙ 13,5  Zeitstunden)
  4. Critical Incident Stress Management: Advanced Group Crisis Intervention  (Umfang 19 UE ≙ 14,25  Zeitstunden)
  5. Critical Incident Stress Management: Strategic Response to Crisis (Umfang 19 UE ≙ 14,25  Zeitstunden)
  6. Critical Incident Stress Management: Suicide Awareness Introduction (Umfang 7 UE ≙ 5,25  Zeitstunden)
  • Der Umfang von Seminar-/Unterrichtsstunden beträgt also insgesamt ≧ 100 UE ≙ 75 Zeitstunden ≙ 10 Tage.
    darin sind Zeiten zu Vor- und Nachbereitung sowie Einsatzzeiten nicht eingerechnet.

Critical Inciden Stress Management („CISM“) wird im deutschen Sprachgebrauch weitgehend übersetzt mit Stressverabeitung von belastenden Ereignissen („SBE“).

Angebot:
Komplett-Ausbildung Berater*in Krisenintervention

a) Rahmenbedingungen:

  1. In  der Regel belegen Ausbildungskandidat*innen Kriseninterventions-Fortbildungen im Auftrag der Hilfe-Organisation, der sie angehören. In diesem Fall sind drei Seiten am Ausbildungsgeschehen beteiligt: beauftragende & zahlende Organisation, Ausbildungskadidat*in und CISM-Ausbilder. Zwischen ihnen wird ein Dreiecksvertrag geschlossen.
    Möchte jemand ohne organisationelle Beauftragung Ausbildungsmodule belegen, wird ein bilateraler Ausbildungsvertrag geschlossen.
  2. Grundsätzlich gelten zwischen Ausbildungskandidat*in und Lehrsupervisor die gängigen Verschwiegenheitsverpflichtungen (§ 203 StGB). Zur Kommunikation im Dreieck kommt es nur bei Problemen oder Konflikten.
  3. Die Ausbildungsvereinbarung erstreckt sich in der Regel über einzelne Fortbildungsmodule.
  4. Supervisionen zu Kriseninterventions-Einsätzen sollten obligatorisch zur Arbeit hinzu gehören. Sie betrachten die psychosozialen Aspekte der Arbeit – nicht einsatztaktische Überlegungen!
  5. Supervisionen sind deshalb von Operational Debriefings klar zu trennen und leider noch immer nicht in allen Organisationen selbstverständlich.
  6. Finanzielle Vereinbarungen werden entweder zwischen beauftragender Organisation und Ausbilder oder direkt zwischen Ausbildungskandidat*in und Ausbilder getroffen. Sie orientieren sich an vorher vereinbarten Preiskorridoren (→ Kosten wie bei „Ausbildung Ethikberatung“).
Quartalsschrift der European Association for Aviation Psychology (EAAP): Neueste Forschungsergebnisse aus erster Hand.

b) Inhalte

Die Kursinhalte weisen ein Verhältnis von 25% Instruktion und 75% Training auf.

  • Inhalte der Wissensvermittlung sind:
    Definition und Zielgruppe(n) für CISM
    Modelle von Stress- & Stressverarbeitung
    Arbeitsweisen des CISM: Peerprinzip, Gesprächsleitfäden, Verschwiegenheitsregelungen, mögliche Teamkonstellationen,
    Geschichte des CISM & Implementierung in der Bundesrepublik
    Fallstatistiken
  • Gegenstand von Trainingseinheiten sind:
    Gesprächsabläufe für Einzel-, Kleingruppen und Großgruppeninterventionen,
    Rollen im CISM-Team,
    Gesprächstechniken (Diamantstruktur, Umgang mit Stille, Problem des „Spiegeln“, gute Ratschläge etc.),
    Abgrenzung zu anderen Gesprächsformen: Operationelles Debriefing, Supervision, verschiedene Beratungsformen, Trauerbegleitung etc.

Fachverband


Zertifiziert bei der International Critical Incident Stress Foundation
www.icisf.org

Fachverband


Vollmitglied in der European Association for Aviation Psychologoy
www.eaap.net

Fachverband


Akkreditiert bei der Stiftung Mayday
www.stiftung-mayday.de

Fachverband


Nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie
www.Pastoralpsychologie.de